Der Vertragspartner verpflichtet sich alle Getränke über die Firma GETRÄNKE SCHNETZER zu beziehen und mit dieser abzurechnen. Dabei handelt es sich ausschließlich um von der Firma GLAAB hergestellten, sowie vertriebenen Produkte.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarung kann der Verein ein Strafgeld in Höhe von 250,- Euro verhängen.
§4 Die Reinigung des Tennisheims, sowie der Grünanlagen
obliegt dem Vertragspartner und ist direkt nach der Beendigung der Feierlichkeiten durchzuführen.
§5 Abnahme des Tennisheims
- Kontrolle der Räumlichkeiten und der Einrichtung, sowie Gläser und Geschirr