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Beitrag im 1. Mitgliedsjahr:
Personen, die bis zum 30.6. des laufenden Jahres eintreten, können im ersten Mitgliedsjahr den halben Jahresbeitrag entrichten.
Personen, die ab 1.7. eintreten, können für dieses Jahr beitragsfrei gestellt werden.
Gleiches gilt für Arbeitsstunden.
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